Job Description
Das Unternehmen
Unser Mandant ist Hersteller von gewerblichen Einbaugeräten mit mehreren Standorten, unter anderem im Raum Stuttgart und in Sachsen-Anhalt. Das international erfolgreich agierende Unternehmen gehört zu den bekanntesten und erfolgreichsten seiner Branche. Aktuell suchen wir einen „Leiter Soft- und Hardwareentwicklung (m/w/d)”.
- Branche: Technische Investitionsgüter
- Standort: Großraum Stuttgart
Ihre Aufgaben
- Sie übernehmen die Verantwortung für die Neu- und Weiterentwicklung von Software und Hardware
- Sie sind Ideengeber und Gestalter der digitalen Zukunft des Unternehmens
- Neben der Führung des 6- köpfigen Teams übernehmen Sie die Aufgaben- und Kapazitätsplanung
- Sie arbeiten in der allgemeinen Anforderungsanalyse sowie von Architektur & Design in der Software-Entwicklung mit
- Sie befähigen und leiten Mitarbeiter in der Planung, Betreuung und Durchführung von Software-Releases an
- Sie arbeiten eng mit den Stakeholdern und anderen Fachbereichen zusammen
- Sie beauftragen und koordinieren externe Dienstleister
Ihr Profil
- Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Informatik oder eine vergleichbare Qualifikation
- Sie haben mehrjährige Berufs- sowie disziplinarische und fachliche Führungserfahrung
- Sie verfügen über gute Kenntnisse in den Bereichen Embedded SoC, Linux, IOT, Cloud sowie Tools-Entwicklung
- Sie besitzen eine hohe Kompetenz in Planung, Betreuung und ggfs. Leitung von Soft- und Hardwareprojekten
- Sie kennen sich mit agilen Vorgehensmodellen wie SCRUM und Lasten/Pflichtenheft basierten Vorgehensmodellen aus
Kontakt
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung (inklusive Zeugnisse, gerne mit Anschreiben) unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung bzw. Ihres derzeitigen Gehalts und der Nennung Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Gender-Hinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.